Menu

GBS Schweiz

  • de
  • en

Müssen Argumente, die Rechtsnormen stichhaltig begründen, allen einsichtig sein?

on Dezember 28. 2012

church state

In der Religionsdebatte wird zuweilen wie folgt für den Säkularismus argumentiert:

Da die Werte des Zusammenlebens für alle gelten sollen, müssen sie auch für alle einsichtig sein, weshalb sie eben nicht auf religiösen Überzeugungen beruhen dürfen, die viele Gesellschaftsmitglieder nicht teilen.

Während ich die Konklusionen der Säkularen natürlich teile, scheint dieses Argument zweifelhaft: Die Formulierung „für alle einsichtig sein“ appelliert an Objektivitätskriterien, die für alle gelten. Und in der Tat sollten für postulierte Rechtsnormen objektive Gründe vorliegen. Allerdings kann man nur dann davon ausgehen, dass diese Gründe auch faktisch von allen eingesehen werden, wenn man zugleich annimmt, dass alle hinreichend rational sind. Dass dies nicht der Fall ist, kann uns der Autor von „Keine Macht den Doofen!“ selbst am besten erklären. Wir können also nicht davon ausgehen, dass die Argumente, die Rechtsnormen stichhaltig begründen, allen einsichtig sein werden. Insbesondere dürfte dabei das (Nicht-) Schadensprinzip des britischen Philosophen John Stuart Mill relevant sein – das nicht allen einsichtig ist. Ist dies ein Grund, es nicht zu implementieren? Natürlich nicht. Die relevante Frage scheint nicht zu sein, ob das Prinzip allen einsichtig ist, sondern ob es tatsächlich begründet ist.

Weiter kann es selbst unter übereinstimmenden (religiösen wie säkularen) Vertretern etwa des (Nicht-)Schadensprinzips empirische Differenzen darüber geben, was denn nun welche Schäden verursacht und was nicht. Diese liegen z.B. dann vor, wenn etwa behauptet wird, die Homosexualität führe zu gesellschaftlichen Schäden (oder gar – göttlich verursacht – zu Naturkatastrophen). Wäre dies der Fall, liesse sich das (Nicht-)Schadensprinzip in der Tat als Argument für die Illegalisierung der Homosexualität anführen. Den empirischen Teil dieser Argumentation („Homosexualität verursacht faktisch Schäden“) kann man nicht damit zurückweisen, dass er nicht von allen geteilt werde, sondern mit der (zu begründenden) Behauptung, dass er falsch ist. Analog muss die Falschheit von religiösen Ethiken aufgezeigt werden, die z.B. bereits das (Nicht-)Schadensprinzip bestreiten. Der Hinweis darauf, dass eine religiöse Ethik nicht allen einsichtig sei, trägt nichts aus. Denn die Vertreter einer religiösen Ethik können umgekehrt mit dem gleichen Recht feststellen, dass eine säkulare Ethik nicht allen einsichtig sei.