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Labor vs. Küche?

on Oktober 15. 2013

NZZ Campus hat neulich über das «Kurze Leben im Labor» geschrieben und involvierte Stimmen eingeholt. Eine Doktorandin führt aus, wie sie einer Maus das Genick bricht: «Es tönt erschreckend, aber es ist der natürlichste, kürzeste und am wenigsten schmerzhafte Weg, eine Maus zu euthanasieren.» Und eine Forscherin, die mit Ratten arbeitet, fügt hinzu: «Wenn sie die finale Anästhesie erhalten, damit ich ihr Gehirn untersuchen kann, ist das ein schwarzer Tag.»

maus-artikel

Refine, Reduce, Replace

Weil wir Tiere nicht unnötig schädigen wollen, versuchen wir die Tierversuche auf ein «notwendiges Minimum» zu beschränken und durch Alternativen zu ersetzen. Die Basel Declaration vereint WissenschaftlerInnen, die sich zum 3R-Prinzip bekennen: Tierversuche sind weniger leidvoll auszugestalten (Refine), sie sind quantitativ zu verringern (Reduce) und – wenn Alternativen verfügbar sind – zwingend durch diese zu ersetzen (Replace). Entsprechend kennt unser Gesetz auch eine Bundespflicht zur Förderung von Tierversuchsalternativen. Artikel 22 des Tierschutzgesetzes besagt: «Der Bund betreibt und unterstützt die tierschutzrelevante wissenschaftliche Forschung. Er fördert die Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von Methoden, die Tierversuche zu ersetzen, mit weniger Versuchstieren auszukommen oder eine geringere Belastung derselben zur Folge haben.»

Notwendigkeit als Rechtfertigung

Wir scheinen uns einig zu sein, dass es an sich besser wäre, wenn kein einziges Tier jemals in einem Labor leiden würde. Daher verlangt die entsprechende Praxis eine starke Rechtfertigung. Markus Stauffacher, Delegierter der Schulleitung der ETH Zürich für Tierschutzbelange, formuliert sie so: Wenn man vorklinische Versuche an Menschen (bzw. menschlichen Tieren!) ablehne, aber dennoch auf die Fortschritte der Medizin bauen wolle, müsse man auch Ja sagen zu Tierversuchen.

Diese Rechtfertigung enthält zwei Elemente: (1) Gewisse Tierversuche sind noch alternativlos bzw. notwendig, um (2) medizinische Fortschritte zu erzielen, die von (hinreichend) hohem ethischen Gewicht sind.

Domain-Transfer in die Küche

Die Kognitionspsychologie hat aufgezeigt, dass unser Gehirn grosse Schwierigkeiten hat, allgemeine Argumente bereichsübergreifend anzuwenden. Das ist wohl ein Grund, warum der argumentative Transfer in die Tierfabrik, ins Schlachthaus und in die Küche selten erfolgt. Das obige Argument besagt, dass wir bestrebt sein müssen, Tierschädigungen im Labor zu vermeiden und zu ersetzen, obwohl sich dies (1) in manchen Fällen als schwierig herausstellt und obwohl (2) der Zweck der Schädigung hohes ethisches Gewicht hat.

Vergleichen wir dies mit der Nutzung von Tierleichen in der Küche: Die Ersetzung durch Alternativen ist unmittelbar möglich und gibt keine besonderen Probleme auf; und der Zweck der Tierverwendung ist kein hoher wissenschaftlich-medizinischer (wo es um Leben und Tod geht), sondern vergleichsweise trivialer Gaumenspass – den man auch mit den Alternativen haben kann. Wenn also im medizinischen Laborbereich das 3R-Prinzip und eine Bundespflicht angezeigt ist, verfügbare Alternativen zwingend zu implementieren und neue zu entwickeln, dann scheint das 3R-Prinzip und eine entsprechende Bundespflicht im Küchenbereich erst rechtangezeigt.

Wenn wir ethische Bedenken haben, Mäusen zu medizinischen und teilweise schwer ersetzbaren Zwecken das Genick zu brechen, dann sollten wir um ein Vielfaches grössere Bedenken haben, hundertmal mehr Tieren zu kulinarischen und leicht ersetzbaren Zwecken ins Gehirn zu schiessen.

Überzeugt die Basel Declaration?

Akzeptieren wir die Basel Declaration bzw. das 3R-Prinzip für das Labor, ergeben sich für die Küche wichtige Folgerungen. Und sie ergeben sich erst recht, wenn wir die Basel Declaration auch kritisch sehen.

Es trifft zu, dass wir teilweise gewichtige medizinische Einbussen hätten, wenn wir die Tierversuche sofort einstellten. Massive Einbussen haben wir aber auch dadurch, dass wir an menschlichen Tieren keine vorklinischen Versuche durchführen – was die Grundrechte der entsprechenden Individuen verletzen würde, die wir ethisch höher gewichten als die medizinischen Opportunitätskosten. Diese Tatsache lässt am Argument der Basel Declaration zweifeln: Der Hinweis auf die medizinischen Fortschritte und die aktuelle Alternativlosigkeit scheint für die Legitimität tödlicher Versuche nicht hinreichend zu sein.

Und die Declaration schweigt darüber, was den Speziesismus, d.h. die prinzipielle und kategorische Schlechterbehandlung nicht-menschlicher Tiere, rechtfertigen könnte.

Dieser Artikel wurde ursprünglich bei NZZ Campus publiziert.
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