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Opinion

Das stärkste Argument für das Bedingungslose Grundeinkommen

on Februar 21. 2013

Es fällt schwer, das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) an sich für eine schlechte Idee zu halten. Schliesslich würde es allen Individuen in allen Lebensphasen mehr reale Freiheit und Selbstbestimmung verschaffen. So wird das BGE denn auch oft als „schöne“, gar als „utopische“ Idee charakterisiert. Dieses ethische Pro-Argument lässt sich nur dann übertrumpfen, wenn man (zweifelhaften) Contra-Argumenten wie z.B. der „Leistungs-“ oder „Transaktionsgerechtigkeit“ äusserst hohes Gewicht beimisst.

Leistungsgerechtigkeit meint die These, wonach es ohne Leistung keine Gegenleistung geben soll. Unter der empirischen Annahme aber, dass die meisten BGE-EmpfängerInnen weiterhin gesellschaftlich relevante Leistungen erbringen würden – unter Umständen auch relevantere, denn BIP-steigernde Leistungen sind nicht die einzig relevanten und können auch schädlich sein –, büsst das Argument an Kraft ein. Aktuell ist es ja so, dass ein beträchtlicher Teil der gesellschaftlich relevanten Arbeit vom BIP nicht erfasst, also ökonomisch nicht abgegolten wird – Reproduktionsarbeit, Bildungsarbeit, Kulturarbeit, politische Arbeit, soziale Arbeiten. Das BGE liefert eine ökonomische Anerkennung bzw. Gegenleistung zu diesen wichtigen Leistungen. Auch ethisch-normativ ist die „Leistungsgerechtigkeit“ als Argument aber zweifelhaft, denn wer wollte bestreiten, dass der Empfang einer Leistung ohne Gegenleistung für den Empfänger gut ist? Und dass es für alle wünschenswert ist, möglichst viele Leistungen bei möglichst geringen Kosten (Gegenleistungen) zu erhalten? Und nicht zuletzt ist die Tatsache interessant, dass sich Vertreter einer starken „Leistungsgerechtigkeit“ in der Tendenz z.B. auch auf maximale Erbschaftssteuern oder die Abschaffung der Sozialhilfe festzulegen scheinen.

Transaktionsgerechtigkeit meint die These, wonach Gerechtigkeit eine Frage des Zustandekommens einer (beliebig ungleichen und in der Summe beliebig tiefen) Verteilung nutzenrelevanter Güter ist. Sie hat also nichts mit der Gleichverteilung und der Maximierung des Nutzens oder relevanter Güter für alle zu tun. Einwandfrei kommt eine Verteilung genau dann zustande, wenn alle Transaktionen, die zu ihr geführt haben, die Eigentumsrechte der beteiligten Individuen respektiert haben. Interventionen unter staatlichem Zwang (wie sie das BGE erfordert) sind daher illegitim. Nimmt man dies ernst, sind alle staatlichen Institutionen zu verwerfen bis auf diejenigen, welche die Eigentumsrechte garantieren. Das ist nicht nur intuitiv höchst unplausibel, sondern auch theoretisch fragwürdig: Warum sollte es gut sein, Eigentumsrechte strikt zu garantieren, falls dies schlechte Konsequenzen hat bzw. falls andere Regelungen für die beteiligten Individuen besser sind? (Besonders unplausibel ist die implizierte These, dass es besser sein soll, Eigentumsrechte strikt zu garantieren und allenfalls Menschen verhungern zu lassen, als die Eigentumsrechte ein wenig einzuschränken, um Katastrophen zu verhindern. Theoretisch geht es hier um die Frage des Omission Bias.) Doch selbst wenn man der Transaktionsgerechtigkeit hohes Gewicht beimisst, stellt sich die Frage nach der Anfangsverteilung: Die natürlichen Ressourcen der Erde, so könnte man argumentieren, gehören allen gleichermassen, nicht denjenigen, die sie sich zufällig als Erste aneignen konnten (bzw. denjenigen, die sie via gerechte Transaktionen von den Erst-Eignern empfangen haben). Und weil es nicht praktikabel wäre, allen den ihnen zustehenden Anteil an natürlichen Ressourcen als Eigentum zukommen zu lassen, erhalten alle als Kompensation ein BGE.

Kurzum: Ethische Theorien, welche das Glück, die Präferenzerfüllung oder die Freiheit und Selbstbestimmung aller in den Vordergrund stellen, maximieren und gleichverteilen wollen, werden das BGE an sich wohl sehr positiv aufnehmen. Negativ kann es ethisch nur mit Theorien bewertet werden, welche die Leistungs- oder die Transaktionsgerechtigkeit betonen – und selbst diese Theorien lassen, wie aufgezeigt wurde, dem BGE noch Raum. Dies begründet die Eingangsthese, wonach es schwer fällt, im BGE an sich eine schlechte Idee zu sehen.

Die Charakterisierung der Idee als „utopisch“ weist nun aber bereits auf die gängige Kritik hin: An sich und theoretisch haben wir es zwar mit einem guten und wünschenswerten Vorschlag zu tun, aber empirisch und praktisch ist es leider so, dass es keinen Weg gibt, ihn umzusetzen, ohne mehr Schlechtes als Gutes zu bewirken. Insbesondere – so die Befürchtung – wäre das BGE nicht finanzierbar und die schlechteren ökonomischen Arbeitsanreize würden zu untragbaren volkswirtschaftlichen Konsequenzen führen.

Wenn wir konkret nach dem stärksten Argument für das BGE suchen, suchen wir also nach einem Argument, das die praktischen Umsetzungsbedenken ausräumen kann, ohne allzu detailliert angeben zu müssen, wie die Umsetzung institutionell ausgestaltet sein soll. Dieses Argument gibt es: Umsetzungsbedenken bzw. -risiken können wir auf ein vernachlässigbares Niveau minimieren, indem wir graduell vorgehen. Wir könnten – wie der HSG-Emeritus Peter Ulrich ausführt – zunächst z.B. einige junge Jahrgänge mit einem BGE ausstatten und im Erfolgsfall graduell weitere hinzunehmen. Oder wir könnten die AHV, die bereits eine Art Grundeinkommenskasse ist, graduell erweitern (Leistungshöhe und berechtigte Jahrgänge). Oder – was vielleicht am sinnvollsten wäre – wir könnten allen ein zunächst auf wenige Jahre befristetes BGE auszahlen, die Resultate evaluieren und fortlaufend Anpassungen vornehmen. (Verschiedene Hypothesen zu entwerfen und zu testen – hier die verschiedenen Hypothesen bezüglich der praktischen Umsetzbarkeit – ist ein zentraler Bestandteil der Rationalität als Methode.)

Angesichts der Möglichkeiten, das BGE (graduell und testhalber) praktisch risikofrei einzuführen, ist es wahrscheinlich, dass es sich bei den immer wieder als Totschlagargument angeführten empirischen Bedenken um eine Rationalisierung handelt. Mit anderen Worten: Man mag das BGE nicht (und operiert faktisch wohl mit Vorstellungen der Leistungs- oder Transaktionsgerechtigkeit – oder auch schlicht mit (Gruppen-)Egoismus), schiebt aber empirische Bedenken vor, um nicht bestreiten zu müssen, dass es sich beim BGE ethisch eigentlich um eine gute und erstrebenswerte Idee handelt. – Die einzige Möglichkeit, eine rationale Fundamentalopposition gegen das BGE zu retten, scheint hier also in der Behauptung zu bestehen, man sei sich vor dem Hintergrund der heute verfügbaren Evidenz praktisch sicher, dass die negativen Konsequenzen des BGE seine positiven überwiegen werden. Nur mit dieser Behauptung kann man rational nicht nur gegen das BGE, sondern auch gegen BGE-Implementierungsforschung und einen BGE-Test argumentieren. Die Wahrscheinlichkeit scheint aber hoch, dass bei einer solchen Behauptung Overconfidence vorliegt. 

Nicht zuletzt ist der Status quo Bias eine weitere systematische kognitive Fehlerquelle, die BGE-Gegenargumentationen vermutlich kontaminiert. Der Reversal Test hilft bei der Vermeidung des Status quo Bias: Wenn wir bereits über ein (graduelles, zeitlich beliebig eingeschränktes) BGE verfügten, wer würde dann argumentieren, wir sollten den BGE-Nullzustand wiederherstellen?

Fragen wir in diesem Sinne mit der laufenden Initiative Grundeinkommen:

was-wurden-sie-arbeiten

 

Serie: Bedingungsloses Grundeinkommen

  1. Das stärkste Argument für das Bedingungslose Grundeinkommen
  2. Bedingungsloses Grundeinkommen: Eine Idee jenseits von Markt- und Staatsgläubigkeit?